Gesundheit

Bericht: Krankenkassen nutzen unzulässige Kodier-Software

Krankenhaus
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Ein Großteil der gesetzlichen Krankenversicherungen hat trotz eines gesetzlichen Verbots fragwürdige Softwareprogramme eingesetzt, um Ärzte zu passenden Diagnosen zu bewegen. Das geht aus einer Abfrage des Bundesversicherungsamtes hervor, wie der "Spiegel" berichtet.
Anfang September hatte die Aufsichtsbehörde die Kassen um Auskunft zu den Vorgängen gebeten. In dem Schreiben heißt es, das Amt habe Kenntnis von entsprechenden Softwareprodukten, die in Arztpraxen angewendet würden. Allerdings sei eine solche Diagnoseberatung heute "unzulässig". Zwei Drittel der Kassen räumten danach in Schreiben an die Aufsichtsbehörde ein, auch Programme einzusetzen, "die bislang nicht vollumfänglich den restriktiven Neuregelungen" entsprechen, die also möglicherweise nicht legal waren, so das Magazin. Die Programme sollen angepasst werden. Der Vorgang ist ein Beleg dafür, dass das seit April geltende Verbot der Kodierberatung umgangen wird. Anlass für die Neuregelung waren umstrittene Verträge, in denen gesetzliche Kassen mit Ärztevereinigungen vereinbaren, die Diagnose schwerer oder chronischer Krankheiten besonders zu honorieren. Kassenmanager hatten eingeräumt, auf diese Weise zu "schummeln", um möglichst viel Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, so der "Spiegel". Viele dieser umstrittenen Verträge laufen allerdings einfach weiter. Wie der "Spiegel" berichtet, seien von 55 dieser alten Verträge bundesweiter Kassen nach der Neuregelung nur 35 beendet worden. Auf einer gemeinsamen Tagung beklagten auch die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern im Juni Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Bei älteren Verträgen gebe es leider "kaum Raum für ein formelles aufsichtsrechtliches Vorgehen", wie es in einem Protokoll der Sitzung heißt, aus dem der "Spiegel" zitiert.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.